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Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Die FR "Wirtschaftswissenschaft" will ausgeprägte Neigungen und Aufgeschlossenheit für die der Arbeits- und Berufswelt in Wirtschaft und Verwaltung innewohnenden Bildungswerte erschließen und begreifbar machen.
Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld mit den Fächern Volks- und Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen verleiht dem WG seine Eigenart. Durch die Unterweisung in diesen Gebieten soll der junge Mensch nicht zum Spezialisten erzogen werden, sondern zum denkenden und urteilsfähigen Menschen, der verantwortungsbewusst entscheiden kann im beruflichen und außerberuflichen, im privaten und öffentlichen, im häuslichen und politischen Leben. |
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Fachrichtung Technikwissenschaft
Die FR "Technikwissenschaft" wendet sich an alle mathematisch - naturwissenschaftlich - technisch Interessierten. Neben den Naturwissenschaften bestimmt das Leistungsfach Technik die Ausbildung. Es umfasst, zusätzlich zum Erwerb technischer Grundlagenkenntnisse,
im Schwerpunkt Maschinenbautechnik den Unterricht in ausgewählten Teilgebieten des Maschinenbaus und der Elektrotechnik.
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Während der Ausbildung werden die Schüler exemplarisch in die Denk- und Arbeitsweise der Ingenieurwissenschaften eingeführt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium:
- Bei Eintritt in die Klassenstufe 11 darf das 18. Lebensjahr bzw. bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet sein.
- fortlaufender Unterricht in mindestens einer Fremdsprache beginnend ab Klassenstufe 5 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10.
- Realschul- bzw. gleichwertiger Abschluss mit mindestens dreimal der Note "gut" in den Fächern: Deutsch, Mathematik, der ab Klasse 5 unterrichteten Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie. Jedes der übrigen genannten Fächer soll mindestens die Note "befriedigend" aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer muss in der Regel besser als 2,5 sein.
- (Bei Nichterfüllung der Notenanforderungen und einem Durchschnitt aller Fächer besser als 3,0 kann die Feststellung der Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch erfolgen.)
- bei Schülern von allgemeinbildenden Gymnasien: Versetzungsnachweis von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 oder Nachweis des Realschulabschlusses.
- bei Bewerbern mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule muss besser als 2,5 sein und die Durchschnittsnote des Realschul- oder gleichwertigem Abschlusses besser als 3,0, wobei die Noten in den Fächern Deutsch Mathematik und in der ab Klasse 5 unterrichteten Fremdsprache nicht schlechter als "befriedigend" sein dürfen.
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